Aktualisierung per 20.11.21
Es gilt das nachfolgende Schutzkonzept in Ergänzung zu den jew. gültigen Verordnungen der freien Hansestadt Hamburg:
Aktualisierung der Coronaverordnung – diese gilt vorrangig zum jew. allg. Hygienekonzept:
Einführung des „2G-Modells“ in allen Sport-Innenräumen
Der Hamburger Senat hat aufgrund der steigenden Corona-Inzidenzen beschlossen, dass ab dem 20.11.21 die 2G-Regel für alle Sportangebote in geschlossenen Räumen verpflichtend ist. Dies gilt somit für die Nutzung sämtlicher Sporthallen.
Die 2G-Regel wird ohne Ausnahme in allen Sportstätten für den Sportbetrieb im Innenbereich umgesetzt.
Zutritt haben ab dem 20.11.2021 nur noch Personen, die über einen gültigen 2G-Nachweis (geimpft/genesen) verfügen.
Dieser Nachweis muss vor dem Betreten der Sporthalle dem/der verantwortlichen Trainer*in oder Übungsleiter*in vorgelegt werden und wird zusammen mit den Kontaktdaten dokumentiert.
Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Auch wenn unter 2G-Regeln die Teilnehmerbegrenzung und Masken- und Abstandspflicht entfällt, empfehlen wir weiterhin einen verantwortungsvollen Umgang mit den AHA-Regeln und regelmäßige Testungen.
Allgemeines Hygienekonzept für Sport in Innenräumen:
Kein Zutritt mit akuten Symptomen
Personen mit einer erkennbaren Atemwegserkrankung ist der Zutritt zur Anlage untersagt. Bekannte Symptome sind u.a. Erkältungsanzeichen, Fieber, Atemnot. Jugendliche ab 14 Jahren sowie Erwachsene müssen für die Teilnahme am Sport ein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen.
Mindestabstand einhalten
In der gesamten Sportstätte ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Dieses gilt nicht während der Durchführung von Mannschafts- und Kontaktsport. Die maximale Teilnehmerzahl richtet sich nach der Raumgröße (1 Person pro 10 qm Fläche).
Hygieneregeln beachten
Es sind alle gängigen Hygiene-Empfehlungen zu beachten (u.a. gründliches Händewaschen, Niesetikette). Benutzte Sportgeräte, (Matten, Barren o.ä.) müssen nach dem Training gereinigt, Türgriffe desinfiziert werden. In geschlossenen Räumen ist eine ausreichende Lüftung, die das Infektionsrisiko reduziert, zu gewährleisten
Mundschutz
Beim Betreten und Verlassen der Halle ist ein Mund- und Nasenschutz zu tragen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Sport ist nicht vorgeschrieben, jedoch zu empfehlen.
Umkleiden, Duschen und Toiletten
Die Benutzung von Umkleideräumen, Duschen und Toiletten ist nur unter Einhaltung der Mindestabstände und Hygienevorgaben zulässig.
Kein Verweilen in der Anlage
Nach Abschluss des Trainings muss die Anlage / das Gelände zügig verlassen werden. Auf ein frühzeitiges Kommen ist auch zu verzichten, um Ansammlungen zu vermeiden. Zuschauer sind in den Hallen bis auf weiteres nicht gestattet.
Dokumentationspflicht
Um gegebenenfalls Infektionsketten nachzuweisen, müssen alle Sporttreibenden / Begleitpersonen in Kinderkursen pro Übungseinheit auf einer Liste erfasst sein. Entweder über die vorherige Anmeldung oder über die Teilnehmerliste der Gruppe.
Ansprechpartner bei Rückfragen: Der Vorstand
Hamburg, den 20.11.21